Sammlung mit 8 Aufsätzen / Sonderdrucken / Einzelpublikationen von Richard Lange: 1.Die moderne Anthropologie und das Strafrecht / 2. L’Immagine dell’uomo del Positivismo e L’antropologia Filosofica del Nostro Tempo / 3. Die Todesstrafe im deutschen Strafrecht / 4. La reforma del derecho penal y las ciencias del hombre / 5. Die Strafrechtsreform und die Wissenschaften vom Menschen / 6. Grundfragen der Deutschen Strafrechtsreform / 7. Das Problem der Objektivität im Recht / 8. Die Krise des Strafrechts und seiner Wissenschaften/
Zuerich und andere Orte, Verlag Schulthess & Co. (und andere Verlage), 1955 – 1965. 8°. c. 200 Seiten. Softcover / Broschuren. Sehr guter Zustand mit nur geringen Gebrauchsspuren. [Einige der Sonderdrucke sind auch einzeln erhaeltlich da doppelt vorhanden].
Richard Lange (* 29. April 1906 in Wittstock/Dosse; † 14. September 1995) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Kriminologe. Er lehrte Strafrecht an den Universitäten von Jena, Berlin (FU) und Köln.
Lange war in der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied des NSDDB, einer Untergliederung der NSDAP für Akademiker. 1934 wurde seine Mitgliedschaft in der NSDAP, trotz Aufnahmesperre, vom Leiter der Partei-Kanzlei (Martin Bormann) befürwortet. Nach dem zweiten Staatsexamen 1933 wurde Lange Assistent des Berliner Strafrechtslehrers Eduard Kohlrausch. 1935 promovierte er bei Kohlrausch mit der Arbeit „Der moderne Täterbegriff“. Nach seiner Promotion wurde er nicht weiter auf seiner Assistentenstelle beschäftigt. Nach Oehler wurde seine Entlassung von den Nationalsozialisten aufgrund einer Denunziation erzwungen. Jedoch wurde Lange in den folgenden Jahren noch zweimal für kürzere Zeiträume als Hilfsassistent eingestellt. Außerdem wurde Lange Mitautor des Kommentars von Kohlrausch zum Strafgesetzbuch und kommentierte unter anderem das zu den Nürnberger Rassegesetzen gehörende „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ und das Heimtückegesetz.
Lange arbeitete zunächst als Staatsanwalt. 1940 habilitierte er sich an der juristischen Fakultät in Jena mit der Arbeit „Die notwendige Teilnahme“. 1943 wurde er zum ordentlichen Professor in Jena ernannt.
Auch nach dem Krieg blieb Lange zunächst Professor in Jena. 1946 wurde er außerdem Präsident der Thüringischen Landesversammlung. Rufe an die Humboldt-Universität zu Berlin und die Universität Leipzig lehnte er ab. 1949 wechselte er an die Freie Universität Berlin, zog aber schon 1951 weiter an die Universität zu Köln. Dort lehrte er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1974.
1969 besetzte der SDS das Kriminalwissenschaftliche Institut Richard Langes an der Kölner Universität, um eine Diskussion über seine NS-Belastung zu erzwingen. Der Rektor stellte sich hinter Lange und rief die Polizei. Richard Lange war der akademische Lehrer von Günter Warda. Der Schwerpunkt der Forschungsarbeit Langes lag auf der Dogmatik des Strafrechts und auf der Kriminologie. Nach seinem Weggang aus Jena war er einer der wenigen westdeutschen Strafrechtslehrer, die sich mit dem Recht der DDR auseinandersetzten. In seinen späten kriminologischen Schriften beklagte Lange, dass der Mensch allzu sehr als passives Objekt von Naturgesetzlichkeiten, Tiefenströmungen oder sozialen Einflüssen gesehen würde und folglich „der Andere“, „der Kranke“ oder der „sozial Deformierte“ sei. Die Erforschung der Persönlichkeit komme zu kurz. Lange schlug den Kriminologen in diesem Zusammenhang vor, sich der modernen Anthropologie zuzuwenden und mit ihr eine sinngebende Mitte der Fachdisziplin zu finden. (Wikipedia)
EUR 275,--
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