Zwei classische lateinische Schriftsteller des dritten Jahrhunderts n. Chr.
Erste Ausgabe. Berlin, Druckerei der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1825. Quarto (22 cm x 26.5 cm). 29 Seiten (Seiten 231 – 260 des Jahrgangsbandes 1822-1823). Moderne Broschur mit eingebundener Originalabhandlung. Sehr guter Zustand. Es handelt sich hier um die seltene, originale Erstausgabe der Publikation. Extrahiert aus dem Sammelband der Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Der originalen Publikation wurde eine Replika des Reihentitels vorgebunden. [Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Aus den Jahren 1822 und 1823].
Barthold Georg Niebuhr (* 27. August 1776 in Kopenhagen; † 2. Januar 1831 in Bonn) war ein bedeutender deutscher Althistoriker.
Niebuhr – Sohn des wegen seiner Orientreisen berühmten Carsten Niebuhr – studierte zunächst einige Semester an der Universität Kiel, brach das Studium aber ab und arbeitete zunächst in dänischem Staatsdienst; 1801 schlug er das Angebot aus, in Kiel eine Professur zu bekleiden – ungewöhnlich hieran war weniger sein junges Alter als vielmehr der Umstand, dass er keinen Studienabschluss erworben hatte. Niebuhr trat dann 1806 in den Dienst des preußischen Staates in Berlin (bis 1810), hielt seit 1810 Geschichtsvorlesungen an der neu gegründeten Universität Berlin und war von 1816 bis 1823 preußischer Gesandter beim Heiligen Stuhl. 1825 wurde er als Professor an die junge, 1818 gegründete Universität Bonn berufen. 1822 wurde er in die American Academy of Arts and Sciences gewählt.
Niebuhr war bereits als Kind durch eine phänomenale Sprachbegabung aufgefallen – so erlernte er im Selbststudium diverse orientalische Sprachen – und war Mitbegründer der philologisch-kritischen Geschichtswissenschaft, die er an der älteren römischen Geschichte in Auseinandersetzung mit Titus Livius entwickelte. Seine Schlussfolgerungen, nicht zuletzt auch gegen die Quellenauslegung von Machiavelli in dessen Discorsi über den römischen Staat, waren zwar oft im Ergebnis nicht zutreffend – nicht selten hatte Machiavelli gegenüber Niebuhr recht. Letzterer berief sich allzu oft auf seine Eingebung (seine Divination, wie er es nannte), wenn es um die Rekonstruktion der Vergangenheit ging. Allerdings war mit Niebuhrs Ansatz auf methodischem und methodologischem Gebiet dennoch eine bahnbrechende Weichenstellung vollzogen worden, die zur Herausbildung der modernen klassischen Altertumswissenschaft führte. Es war Niebuhrs bleibendes Verdienst, die Frage nach der Plausibilität der von den späteren Quellen berichteten Ereignisse gestellt zu haben. Ungeachtet vieler im Einzelnen nicht haltbarer Schlussfolgerungen aus dieser Quellenkritik an Titus Livius und anderen Geschichtsschreibern, bezogen nicht wenige bedeutende Altertumswissenschaftler und Historiker sich explizit auf das Werk von Niebuhr: Karl Otfried Müller, Theodor Mommsen, Jacob Burckhardt, ja selbst Leopold von Ranke und Johann Gustav Droysen lassen sich hier nennen. Die Folge war, dass der fiktionale Charakter der literarischen Überlieferung zur römischen Frühgeschichte erkannt wurde, weshalb nach Ansicht der Mehrheit der heutigen Forscher allenfalls noch eine Institutionen-, Rechts-, Sozial- und Religionsgeschichte, aber keine Ereignisgeschichte Roms für die Zeit vor der Wende vom 4. zum 3. Jahrhundert mehr geschrieben werden kann.
Damit fiel die Historizität sämtlicher Gestalten der Königszeit und frühen Republik, die, da sie seit der Renaissance als sittliche Exempla von unbezweifelbarer Vorbildlichkeit gegolten hatten, daher einem breiten, auch jugendlichen Lesepublikum durch Livius und die Parallelbiographien Plutarchs – oft in Übersetzungen oder, nicht selten bebilderten, Nacherzählungen auf dieser Grundlage – vermittelt worden waren und deshalb auch im Lateinunterricht eine zentrale Rolle gespielt hatten, der Quellenkritik zum Opfer: So wurden insbesondere die Könige Numa Pompilius und Servius Tullius, Mucius Scaevola, Lucius Quinctius Cincinnatus, die Horatier, Horatius Cocles und viele andere in das Reich der Sage verbannt. Goethe erkannte sofort den hohen Preis, der als Konsequenz dieses wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns zu entrichten war: Mit dem Glauben an die Historizität der Vorbilder musste auch die emotionale Identifikation mit ihnen und damit ihre normative Verbindlichkeit und Appellfunktion dahinschwinden. Dies trug indes dazu bei, dass sich die Altertumswissenschaft von dem idealisierten Bild der römischen Frühzeit und der Antike überhaupt allmählich löste. Die Entwicklung der Geschichtskonzeption des Historismus, die fraglos besonders durch Ranke aufkam, lässt sich nicht ohne den Bezug auf Niebuhr erklären.
Niebuhr ist es zudem zu danken, dass sich zunächst die Geschichtswissenschaft und dann die Alte Geschichte aus der Rolle eines Nebenfachs der Philosophie, der Philologie, der Rechtswissenschaft, und der Staatswissenschaft zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin und somit zu einem eigenständigen akademischen Studienfach erhob. Dass er sich zeitlebens nicht entscheiden konnte, ob er in erster Linie Politiker oder Wissenschaftler sein wolle, passte zu seinem schwierigen und eitlen Charakter, der ihm wenig Freunde machte, schmälert aber nicht seine Bedeutung für nachfolgende Historiker.
Im Jahr 1816 entdeckte Niebuhr die Institutiones des Gaius in Form eines Palimpsests in der Stiftsbibliothek zu Verona. Hierbei handelt es sich um eines der bedeutendsten Werke der römischen Jurisprudenz. Unter dem augenscheinlichen Text der Handschrift, welcher die Briefe des Kirchenvaters Hieronymus und anderer christlichen Autoren enthielt, fand man eine abgewaschene oder ausradierte, um ca. 530 n. Chr. erstellte Abschrift der Institutiones des römischen Rechtsgelehrten Gaius, die bis dato nur in wenigen Fragmenten in den spätantiken Digesten Kaiser Justinians belegt waren. Die Institutiones, das einzige erhaltene römische Rechtslehrbuch aus dem Prinzipat, wurden um 160 n. Chr., noch unter Kaiser Antoninus Pius, angefertigt und gelten als die „in der Antike am meisten verbreitete und in der Spätantike, Mittelalter und Neuzeit weitaus einflussreichste elementar-systematische Darstellung des römischen Privatrechts“. (Wikipedia)
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