Europäisches Gesandschaftsrecht [European Law for Emissaries / Ambassadors / Minister Plenipotentiary / Histoire du Droit de Corps Diplomatique Européennes] / [Provenience: From the library of Germano-French Diplomat, Louis-Guillaume Otto, comte de Mosloy, with his Exlibris / Bookplate].
Landshut, Franz Seraph Hagen, 1805. Octavo. [2], VIII, 467 Seiten. Hardcover / Dekoratives Maroquin des frühen 19.Jahrhunderts, mit floraler Rückenvergoldung. Wunderbare Ausgabe in sehr guter Erhaltung mit nur geringen Gebrauchsspuren. Ehemaliges Exemplar aus der Bibliothek der ‘Académie Diplomatique Internationale’ in Paris. Durchgehend stockfleckig. Von grosser Seltenheit und mit sehr interessanter Provenienz. Das Buch stammt aus der Privatbibliothek des französischen Diplomaten, Louis-Guillaume Otto, Comte de Mosloy, Schüler des bedeutenden Rechtslehrer’s Christoph Wilhelm Koch (1737-1813), der als der letzte Rechtslehrer der alten Straßburger Hochschule gilt. Louis-Guillaume Otto wird in biographischen Quellen als Deutsch-Franzoesischer Diplomat benannt und hat sich zur Zeit der Publikation des vorliegenden Werks von Moshammer, am Bayrischen Hofe in Muenchen als Gesandter Napoleon’s befunden, wo Otto’s Wirken grossen Eindruck auf Napoleon ausuebte und zu seiner Befoerderung und spaeteren Berufung als Botschafter Frankreich’s am Wiener Hof (1810) fuehrte. In Wien erlangte Otto grosse Bedeutung fuer Napoleon indem er fuer Ihn die Hochzeit mit Marie-Louise von Österreich verhandelte. Historisch belegt ist auch Otto’s Bekanntschaft mit Metternich, welcher ebenfalls Schüler von Christoph Wilhelm Koch war. Vor diesem Hintergrund ist die Ausgabe des hier vorliegenden Gesandtschaftsrechts von grosser historischer Bedeutung, da Provenienz und Funktion des Buchtitels nicht nur im direkten Zusammenhang mit der juristischen Ausbildung von Otto und Moshamm sondern auch mit Otto’s Berufung als Gesandter, Diplomat und Botschafter unter Napoleon in Verbindung steht.
[Mit einer gedruckten Widmung an seiner Kaiserlichen Königlichen Majestät Napoleon, Kaiser der Franzosen und König von Italien etc. etc. “dem Einzigen” in allertiefster Ehrfurcht geweihet].
Der Band enthaelt u.a. die folgenden Kapitel / The Volume includes for example the following chapters:
Einleitung / [Introduction]:
I. Ursprung, successive Entwicklung und Kultur des Gesandschaftsrechts
[Translates: Origin, successive development and culture of the law for [european] emissaries / ambassadors] /
II. Quellen, Huelfsmittel und Litteratur des europaeischen Gesandtschaftsrechts
[Translates: Sources, Aids and Literature of the law for european emissaries / ambassadors]
III. Politische Beobachtungen ueber die Nothwendigkeit und Nutzen der Gesandten, ueber den Zweck der Staatsnegoziationen, die Eigenschaften, Kenntnisse und Pflichten der Gesandten
[Translates: Political observations on the necessity and usefulness of the emissaries / ambassadors, on the purpose of the state negociations, the qualities, knowledge and duties of the emissaries / ambassadors]
Europäisches Gesandschaftsrecht [European Law for Emissaries / Ambassadors]
I. Hauptstueck – Begriff des Gesandtschaftsrechtes und der verschiedenen Gesandten
[Translates: Main Chapter – Concept of the legation law and the various envoys / emissaries / ambassadors]
Genaue Beobachtung des gesandtschaftlichen Ceremoniels
Gesandtschaftsrecht der Korsaren
Unverletzbarkeit der Gesandten
Öffentiche Audienzen und Privat-Audienzen der Gesandten an den europäischen Höfen
etc. etc.
[Franz Xaver] Moshammer (1756 – 1826) absolvierte ein Studium der Kameral- und Polizeiwissenschaften bei den seinerzeit angesehensten Lehrern dieser Disziplin: bis ca. 1777 bei Joseph v. Sonnenfels in Wien, anschließend etwa zwei Jahre bei Johann Beckmann in Göttingen. Als sich in Bayern Pläne zur Errichtung einer Kameralschule in Burghausen oder Ingolstadt zerschlugen, es aber immerhin zur Einrichtung einer Professur für ‘Cameral und Oeconomie’ an der Landesuniversität Ingolstadt kam, wurde M. 1780 zunächst als ao., 1783 als o. Professor angestellt. Moshammer, der neben den kameralwissenschaftlichen auch juristische Vorlesungen hielt, gehörte dem Lehrkörper der 1800 nach Landshut verlegten Hohen Schule bis 1826 an, 1807 wurde er zu deren Senator perpetuus ernannt. Kurz vor der Übersiedlung der Universität nach München schied er aus dem Professorenkollegium aus. Vor allem von Sonnenfels beeinflußt, dessen Werke er einem 1787 erschienenen und für den Vorlesungsbetrieb bestimmten Leitfaden zugrundelegte, trat Moshammer kaum durch originäre wissenschaftliche Leistungen hervor. Bedeutung kommt ihm hauptsächlich als Wegbereiter bei der Institutionalisierung der sich etablierenden Kameralwissenschaften in Bayern zu.
Nachdem er bereits frühzeitig mit einer Denkschrift “Gedanken und Vorschläge über die neuesten Anstalten teutscher Fürsten, die Cameralwissenschaften auf hohen Schulen in Flor zu bringen” (1782) hervorgetreten war, mündeten die wissenschaftsorganisatorischen Bestrebungen Moshammer’s 1799 in die Gründung eines Kameralinstitutes an der Universitaet Ingolstadt ein, dessen Lehrpersonal aus der juristischen, medizinischen und philosophischen Fakultät rekrutiert wurde. 1804 wurde das Institut in den Rang einer Sektion für Staatwirtschaftliche Kenntnisse erhoben, um dann nach der erneuten Verlegung der Universität nach München 1826 endgültig den Fakultätsstatus zugesprochen zu bekommen.
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